Verhaltenstherapie gehört zu den wissenschaftlich anerkannten Richtlinienverfahren, deren Behandlung psychischer Störungen von den Krankenkassen bezahlt wird. Auf Grund fortwährender
wissenschaftlicher Forschung befindet sich die Verhaltenstherapie in einem ständigen Veränderungsprozess.
Die Therapie beginnt mit mindestens 2 psychotherapeutischen Sprechstunden und mindestens 2 propatorischen Sitzungen. Diese Sitzungen dienen zum persönlichen Kennenlernen, und es werden erste
Informationen über Symptomatik - und eventuell Ihre Ziele in der Therapie - erfragt, falls Sie schon eigene Ziele haben. Beide Seiten prüfen, ob sie miteinander arbeiten möchten und ob die
Chemie stimmt. Bei gegenseitigem Einverständnis werde ich die Therapie beantragen.
Die therapeutischen Stunden dauern jeweils 50 Minuten und werden in der Regel einmal in der Woche durchgeführt.